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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hundezentrum BeZi auch im folgenden bezeichnet als Mantrailing Böblingen, vertreten durch Lisa Zimmer, sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme am Training anerkannt.

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung (Online, E-Mail oder Post) und Annahme durch Mantrailing Böblingen zustande. Mit Unterschrift unter das Anmeldeformular bzw. dem Online-Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mantrailing Böblingen an. Das gilt auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Veranstaltungen.
2.2 Die Tätigkeit von Mantrailing Böblingen steht vor allem für die Ausbildung von Mensch und Hund mit verschiedenen Ausbildungszielen in Gruppen und Einzelunterricht, sowie Seminare und Vorträge.
2.3 Geschuldet wird eine fachgerechte Ausbildungstätigkeit die im pflichtgemäßen Ermessen von Mantrailing Böblingen, vertreten durch Lisa Zimmer und deren Trainer bzw. Gastreferenten steht. Lern- und Leistungserfolge werden nicht geschuldet und eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Teilnahmebedingungen

3.1 Der Teilnehmer steht Mantrailing Böblingen dafür ein, eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung, auch für das Tierhalterrisiko, mit ausreichender Deckung vorzuhalten.
3.2 Der Teilnehmer steht Mantrailing Böblingen dafür ein eine Grundimmunisierung gegen Tollwut bei seinem Hund durchgeführt zu haben und dieses auf Abfrage nachzuweisen. Er versichert, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen und/oder Parasiten (Flöhe, Läuse, Milben, Giardien, Würmer etc.) hat. Er versichert, dass, sofern es sich um eine Hündin handelt, sie nicht läufig ist. 

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann Mantrailing Böblingen den Hund bis zur Beseitigung dieses Hindernisses von der weiteren Ausbildung ausschließen. Ein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes für eine zumindest zur Hälfte durchgeführte Ausbildung besteht nicht. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer auf Schadensersatz.
3.3 Akute und chronische Erkrankungen, soweit sie für das Training relevant sind, sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Ebenfalls ist der Teilnehmer für sich selbst, auf seinen individuellen Gesundheitszustand bezogen, verantwortlich. Eine Haftung für weiterführende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung bzw. nicht Beachtung des eigenen Gesundheitszustandes wird ausgeschlossen.
3.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, über Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Ängstlichkeit) seines Hundes vor Beginn der Beratungs-  oder Trainingstätigkeit zu informieren.
3.5 Die Teilnahme an den Ausbildungen erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung für Teilnehmer und Hund.
3.6 Von Mantrailing Böblingen gefertigte und den Teilnehmern überlassene Unterrichtsmaterialien usw. dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung der Hundeschule zugänglich gemacht werden.

4. Unterricht

4.1 Eine Unterrichtseinheit (UE) inkl. legen der Trails & Nachbesprechung dauert ca. 30 Minuten. Abhängig vom Trainingsziel und der Konzentrationsfähigkeit des Hundes sind auch kürzere Einheiten möglich. Dies wird von den Trainern festgelegt.
4.2 Der Ort des Treffens und der Tag bzw. die Uhrzeit werden mit dem jeweiligen Teilnehmer individuell vereinbart.
4.3 Die Trainingsstunde, sofern sie abgesagt wurde, wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eine schriftliche Anmeldung ist immer erforderlich und verbindlich.
4.4 Während der Ausbildung ist den Weisungen der Hundeschule und ihrer Mitarbeiter bzw. Gastreferenten Folge zu leisten. Eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder Hunde insbesondere durch nicht ausdrücklich gestatteten Freilauf und Zusammenführen von Hunden ist auszuschließen. Gewaltsame Einwirkungen und die Anwendung schmerzverursachender Mittel sind verboten, soweit das nicht zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
4.5 Eine Teilnahme am Unterricht ist nicht gestattet, wenn die Mitwirkungsmöglichkeiten des Teilnehmers z.B. durch Alkohol, Drogen etc. eingeschränkt sind.
4.6 Die Teilnahme an den praktischen Übungen während der Unterrichtseinheiten sowie die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen der Teilnehmer und erfolgen auf eigenes Risiko.
4.7 Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Ihres Erziehungsberechtigten oder mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten und Absprache der Hundeschule zur Trainingsstunde erscheinen. Ein Zusehen am Training ist gestattet. Wegen der Gefahr von Fehlverknüpfungen o.ä. ist das Anwenden der Übungen durch Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren, nur nach Absprache mit der Hundeschule gestattet.
4.8 Weitere Hunde, die nicht für das Training angemeldet sind, dürfen nicht teilnehmen.
4.9 Jegliche Begleitpersonen sind durch den jeweiligen Teilnehmer von den AGB in Kenntnis zu setzen. Ein Verstoß gegen die AGB wird dem Teilnehmer angelastet werden.

4.10 Der Teilnehmer haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Die Teilnahme bzw. der Besuch erfolgt auf eigenes Risiko.

5. Veranstaltungen im Ausland

5.1 Für Veranstaltungen im Ausland gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes und sind vom Teilnehmer eigenverantwortlich einzuhalten. Hierzu gehören z.B. die Zoll-, Pass- und evtl. Visavorschriften, sowie die Vorschriften zur Einreise mit Hunden (z.B. erforderliche Impfungen, mitführen eines Maulkorbs usw.). Die hieraus entstehenden Nachteile durch nicht Beachtung gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Bezahlung für ein Training ist in bar ohne Abzug bzw. in Form der 10er-Karte vor den Stunden zu entrichten. Der Kunde bekommt auf Wunsch eine Quittung/ Rechnung ausgehändigt.
6.2 Rabattkarten, sog. 10er-Karten, sind übertragbar und haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Restguthaben können nicht ausbezahlt werden.
6.3 Die Bezahlung für Seminare und Kurse sind vor Seminar- bzw. Kursbeginn zu entrichten. Die Annahme der Anmeldung ist erst gültig, nachdem der vollständige Seminar- bzw. Kurspreis entrichtet wurde.
6.4 Zusätzliche Fahrtkosten (An- und Abfahrt) werden von der Mantrailing Böblingen-Postanschrift mit 0,80 €/km bei Trainings berechnet.
6.5 Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Unterrichtseinheit.
6.6 Sagt ein Teilnehmer einen vereinbarten Termin schuldhaft nicht ab, gilt die Unterrichtsstunde als erteilt. Die Hundeschule behält den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, lässt sich aber etwa ersparte Aufwendungen oder anderweitig erworbenen Verdienst anrechnen.
Trainings, Seminare, Workshops und andere gebuchte Angebote auf 10er-Karte sind spätestens 24 Stunden vor Termin abzusagen, sonst wird das entsprechende Entgeld zur Zahlung fällig.
6.7 Nimmt der Teilnehmer, ohne zurückzutreten, an dem Unterricht ohne triftigen Gründe nicht teil, insgesamt oder teilweise, so schuldet er das vereinbarte Entgelt.
6.8 Mantrailing Böblingen behält sich vor, einzelne Stunden aus triftigen Gründen, wie z. B. im Krankheitsfall oder ungünstiger Witterung zu verlegen und die Verlegung, soweit möglich, rechtzeitig den Teilnehmern mitzuteilen.

7. Rücktritt des Teilnehmers

7.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt schriftlich.
7.2 Bei Einzeltraining und Beratung fallen bis 24 Stunden vorher keine Kosten an. Ab 24 Stunden vorher ist 100% des vereinbarten Preises zu bezahlen.
7.3 Bei Gruppenveranstaltungen (wie Kursen, Workshops, Einzelevents) gilt:
Bis zwei Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten. Bis eine Woche vor Beginn sind 50% der Kosten fällig. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als einer Woche vor Beginn sind 100% der Kosten fällig.
7.4 Bei Seminaren gilt:
Siehe gesonderte Vereinbarungen auf der Anmeldung.
7.5 Bei Seminaren und Veranstaltungen mit Fremdreferenten gilt:
Siehe gesonderte Vereinbarungen auf der Anmeldung.
7.6 Ein Rücktritt des Teilnehmers wegen höherer Gewalt (wie z.B. Sturm, Hochwasser, Feuer, Erdbeben, Pandemie bzw. Epidemie) ist nur möglich, wenn die Veranstaltung insgesamt nicht stattfinden kann.

8. Rücktritt durch Mantrailing Böblingen

8.1 Mantrailing Böblingen ist berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn bei Gruppenveranstaltungen (wie z.B. Kursen,Trainings, Workshops, Seminaren usw.) die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder wenn sonstige Gründe wie z. B. Witterung eine Durchführung des Unterrichts/Veranstaltung auf absehbare Zeit ausschließen.
8.2 Mantrailing Böblingen kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen widersetzt. Hat die Veranstaltung schon begonnen besteht kein Anspruch auf Preisnachlass.

9. Haftung

9.1 Mantrailing Böblingen haftet auf Schadensersatz bei Verschulden für sich oder eines beauftragten Erfüllungsgehilfen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz des Schadens wird auf den Ersatz des typischerweise entstandenen Schadens begrenzt. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schadensersatz infolge Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mantrailing Böblingen oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Für durch den Hund entstandene Schäden an Dritten haftet der Teilnehmer selbst. Mantrailing Böblingen haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunde verursacht werden.
9.2 An sportlichen Betätigungen, wie z.B. Wanderungen, Events etc. beteiligen sich die Teilnehmer in Bezug auf ihre Gesundheit auf eigene Gefahr.

10. Beanstandungen

10.1 Schadensersatzansprüche und Beanstandungen sind Mantrailing Böblingen unverzüglich mitzuteilen, ansonsten sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

11. Fotos / Videoaufzeichnungen

Aus Vereinfachungsgründen und der besseren Lesbarkeit wegen wird in den AGB auf eine Darstellung der gendergerechten Schreibform verzichtet. Mit Begriffen wie zum Beispiel Teilnehmer ist weiblich/männlich/divers gemeint. Zudem wird Hundezentrum BeZi gleichgestellt mit dem Namen Mantrailing Böblingen, was jedoch das gleiche Gewerbe darstellt.

12. Vorbehalt von Irrtümern, Druck-, Schreib- und Rechenfehlern

12.1 Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck-, Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

13. Wirksamkeit und Gerichtsstand

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung ungültig sein, so bleiben diese AGB als solche wirksam. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Anmerkung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung (Online, E-Mail oder Post) und Annahme durch Mantrailing Böblingen zustande. Mit Unterschrift unter das Anmeldeformular bzw. dem Online-Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mantrailing Böblingen an. Das gilt auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn die Bedingungen nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand der AGB: 01.09.2023
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